Freitag, 22. November 2013

Darf´s ein viertel Meter mehr sein?

Die letzte Woche hatte es in sich. Gerade hatten wir die Baugesuchsunterlagen von unserem Gussek-Architekten erhalten und gründlich durchgeschaut und waren bereit, diese bei der Gemeinde abzugeben, da erfuhren wir eine "umwerfende" Neuigkeit:

Die Gemeinde hat sich wegen des zahlreichen Protests von angehenden Bauherren dazu durchgerungen, in unserem Baugebiet Abweichungen von bis zu 25 cm von der eigentlich zulässigen maximalen Traufhöhe zuzulassen. Für uns ist das wie eine kleine Revolution.

Das Thema Traufhöhe beschäftigt uns nämlich schon sehr lange, hierzu gab es auch schon einiges an Hin-und-her. Hintergrund der Problematik ist, dass laut Bebauungsplan nur eine Traufhöhe* von 4 m zugelassen ist. Wenn man bedenkt, dass unser Erdgeschoß schon die Standard-Raumhöhe von 2,50 m aufweist und auch noch die Geschoßdecke eine gewisse Dicke hat, so ergibt sich hieraus für unser Obergeschoß nur ein möglicher Kniestock von 100 cm, also eine sehr tief ansetzende Schräge.

Der vor einem Jahr bei der Gemeinde zuständige Herr gab uns aber die Auskunft, dass ein tieferes "Setzen" des Hauses von bis zu 50 cm dazu führen würde, die Traufhöhe entsprechend höher bauen zu dürfen. Wir gingen also davon aus, dass ein höherer Kniestock möglich sein könnte. Letztendlich hat diese Auslegung des Bebauungsplans aber wohl nie dem Verständnis der sonstigen Planer der Gemeinde entsprochen und der Mitarbeiter, der uns seinerzeit diese Auskunft gab, ist zwischenzeitlich nicht mehr im Amt. Für uns stand also nach unserem Grundstückserwerb Mitte des Jahres fest, dass nur ein Kniestock von 100 cm möglich sein würde.

Wegen dieses niedrigen Kniestocks planten wir im Sommer dann einen dritten Giebel in unser Haus ein, der einen erheblichen Raumgewinn im Obergeschoß bewirkt, aber natürlich auch einiges kostet.

Und nun diese Neuigkeiten! Die waren natürlich eigentlich großartig, kamen aber sehr spät und führten zu größeren Umwälzungen. Natürlich wollten wir diese Möglichkeit, den Kniestock um einen Viertel Meter zu erhöhen, unbedingt nutzen! Also planten wir unser Obergeschoß noch einmal um. Die veränderten 2m-Linien führen dazu, dass wir z.B. die Waschtische weiter in Richtung Dachschräge "verschieben" können, wodurch aber auch wieder weitere Verschiebungen nachfolgen. Zudem müssen die Abseitenwände anders geplant werden. So kam ein Punkt zum anderen. Auch über unsere Terrassenüberdachung grübelten wir intensiv nach. Würde sie nun zu hoch enden?

Schlussendlich sind wir nun mit unseren Umplanungen durch. Gussek hat das Erstellen der Werkpläne gestoppt, der Architekt hat uns sehr schnell die überarbeiteten Pläne erstellt und die Baugesuchunterlagen haben wir wieder an ihn zurück geschickt und sie werden nun dort überarbeitet. Puh! Was für eine Woche!

Unterm Strich freuen wir uns jetzt natürlich sehr, dass unser Haus nun ein großzügigeres Obergeschoß bekommen wird. Den dritten Giebel mochten wir übrigens nicht wieder "her geben"...


* Die Traufhöhe ist der Schnittpunkt der Außenwand mit dem Dach.

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